Vertragsabschluss

Bedeutung

Ein Vertragsabschluss ist eine übereinstimmende Willenserklärung zweier Parteien. Es gibt grundsätzlich drei Arten des Vertragsabschlusses:

a) schriftlich (auch durch Dritte beglaubigt möglich)
b) mündlich (ist auch bindend!)
c) konkludent
d.h. stillschweigend und ohne expliziten Ausdruck der Willenserklärung, aber dennoch mit einer gemeinsamen Handlung