Begleitperson

Bedeutung

Einzelperson, die nicht zwangsläufig am Geschehen einer Veranstaltung beteiligt ist. In der Regel handelt es sich um den Partner eines Tagungsteilnehmers.

Hinweis

Achten Sie darauf, dass es sich bei dieser Person nicht zwingend um den Ehepartner/Lebensgefährten des Teilnehmers handeln muss.

Tipp

Beachten Sie die steuerliche Behandlung dieser Personen bereits bei der Planung Bezuglich Übernachtung, Rahmenprogramm und F & B.